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Bezugssteuer verbuchen: mit Edi auf Nummer sicher
Haben Sie die Bezugssteuer im Griff? Auch wenn die Abrechnung im Normalfall auf ein Nullsummenspiel hinausläuft, muss sie trotzdem sorgfältig verbucht werden. Edi erkennt an der Quittung, ob es sich um eine Bezugssteuer handelt.
Muss mein Unternehmen Bezugssteuer abrechnen?
Bezugssteuern müssen Sie als Schweizer Unternehmen in folgenden Fällen abrechnen:
- Ihr Unternehmen ist in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig und bezieht Dienstleistungen bei einem ausländischen Unternehmen, das in der Schweiz nicht mehrwertsteuerpflichtig ist.
- Ihr Unternehmen ist in der Schweiz nicht mehrwertsteuerpflichtig aber Sie beziehen ausländische Dienstleistungen von mehr als CHF 10'000 pro Jahr.
Wenn das ausländische Unternehmen weltweit mehr als CHF 100'000 Umsatz macht, ist es in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig. In diesem Fall müssen Sie keine Bezugssteuern abrechnen.
Wie erkenne ich auf der Rechnung, ob eine Bezugssteuer fällig ist?
Ausländische Unternehmen sind nicht dazu verpflichtet, die Abrechnung der Bezugssteuer auf der Rechnung zu deklarieren. Ihr Unternehmen muss selbstständig erkennen, ob Bezugssteuer abgerechnet werden muss.
Und was ist mit Fremdsprachen?
Neben seinen buchhalterischen Fähigkeiten ist Edi ist ein wahres Sprachgenie. Seine integrierte OCR-Sprachunterstützung der Google Cloud Vision API erkennt eine Vielzahl von Sprachen. So erkennt er Belege aus aller Welt und kann sie korrekt verbuchen. Sein Trainigsfokus liegt in den europäischen Sprachen und auf dem asiatischen Markt. Da Edi eine Cloud-basierte Lösung ist, profitieren auch bestehende Kunden umgehend von Weiterentwicklungen und Optimierungen.
Hand in Hand mit Edi
Edi erkennt aufgrund der Quittung automatisch, ob es sich um eine Bezugssteuer handelt oder nicht. Zum Beispiel kann das Tool den Beleg vorab einordnen und fehlende Angaben ergänzen bevor dann eine Fachperson diese nur noch mit einem Klick bestätigt und freigibt. Die Buchhaltung spart so nicht nur Zeit und repetitive Administrationsarbeit, sondern profitiert auch von dem umfassenden Wissen von Edi über die Bezugssteuer und deren korrekten Abrechnung.